Monopolmissbrauch

Monopolmissbrauch
1. Begriff: Sittenwidrige Ausnutzung eines  Monopols durch Vorschreiben unbilliger und unangemessener Bedingungen (vgl. § 826 BGB).
- 2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Im deutschen ( Deutsches Kartellrecht) und  Europäischen Kartellrecht wird der M. über die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 19 GWB und Art. 82 EGV erfasst. M. kann Unterlassungs- und Schadensersatzklage nach der Generalklausel des unlauteren Wettbewerbs (unlauterer Wettbewerb) oder nach den Schutzvorschriften des deutschen und europäischen Kartellrechts rechtfertigen (Boykott, Kontrahierungszwang).
- Vgl. auch  Wettbewerbspolitik.

Lexikon der Economics. 2013.

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