- Monopolmissbrauch
- 1. Begriff: Sittenwidrige Ausnutzung eines ⇡ Monopols durch Vorschreiben unbilliger und unangemessener Bedingungen (vgl. § 826 BGB).- 2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Im deutschen (⇡ Deutsches Kartellrecht) und ⇡ Europäischen Kartellrecht wird der M. über die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 19 GWB und Art. 82 EGV erfasst. M. kann Unterlassungs- und Schadensersatzklage nach der Generalklausel des unlauteren Wettbewerbs (unlauterer Wettbewerb) oder nach den Schutzvorschriften des deutschen und europäischen Kartellrechts rechtfertigen (Boykott, Kontrahierungszwang).- Vgl. auch ⇡ Wettbewerbspolitik.
Lexikon der Economics. 2013.